Immobilienwissen

Immobilienwissen + FAQ

Wir von Immo-Connect wissen, was wir tun – und was es Ihnen bringt. Für uns ist Knowhow kein Selbstzweck, sondern ein wertvolles Werkzeug, das wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung stellen. Nutzen Sie das Immobilienwissen der Fachleute für ihre eigenen Geschäfte im Markt. Sobald Sie einen Partner brauchen, der sie tiefergehend berät, sind wir jederzeit für Sie da. So kommen wir ins Gespräch.

Warum überhaupt einen Makler einschalten?

Schöne Immobilien finden Sie im Internet mit wenigen Klicks. Kauf und Verkauf – auch von Privat zu Privat – sind vermeintlich kinderleicht. Doch ein professioneller Immobilienmakler kann Ihnen helfen, Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden:

  • Wir schützen Sie vor unseriösen Interessenten
  • Wir prüfen die Bonität potenzieller Käufer
  • Wir kommunizieren auch mit unsympathischen Parteien
  • Wir formulieren rechtssichere Verträge
  • Wir kennen den Markt und wissen, was Ihre Immobilie wert ist

Darüber hinaus kann ein guter Immobilienmakler Sie dabei unterstüzen, den Verkaufswert Ihres Objekts durch gezielte Investitionen zu erhöhen:

  • Modernisierung
  • Home Staging
  • uvm.

Überzeugen Sie sich beim Erstgespräch von den Vorteilen, wenn echte Immobilienexperten Ihre Interessen vertreten.

Was ist das Bestellerprinzip?

Sie sparen sich viel Zeit und Mühe, wenn Sie einen Makler mit der Suche nach Käufern oder Mietern für Ihr Objekt beauftragen. Beachten Sie allerdings das Bestellerprinzip: Wer den Immobilienakler beauftragt, bezahlt auch die Provision. Verantwortlich sind in der Regel:

  • Bei Vermietung: Vermieter bezahlen den Makler
  • Beim Verkauf: Käufer zahlen max. 50 % Maklercourtage (nur bei Wohnungen und Eigenheim, die Käufer selber nutzen wollen)

Beauftragen Sie als Mieter einen Makler, beträgt die Provision:

  • max. 2 Nettokaltmieten
  • + Mehrwertsteuer.

Wann dürfen Sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?

In Deutschland und der EU gibt es ein umfassendes Widerrufsrecht, das Vertragsparteien vor unfairen, wettbewerbswidrigen u. a. Abschlüssen schützt. Das Widerrufsrecht betrifft auch Maklerverträge. Beispielsweise dürfen Sie innerhalb von 14 Tagen von einem Maklervertrag zurückzutreten, wenn dieser außerhalb der Büroräume des Maklers geschlossen wurde, z. B.:

  • Online, z. B. via Mail
  • Per Post oder Fax
  • Im Wohnhaus
  • Im Verkaufsobjekt
  • In einem Café o. ä.

Bei Immo-Connect informieren wir Sie natürlich jederzeit gerne und transparent über Ihr gutes Recht.

Wo besteht für Rauchmelder Pflicht?

Rauchmelder retten Leben, indem sie Bewohner bei Rauchbildung rechtzeitig warnen, bevor es zu Rauchvergiftungen kommen kann. Die Rauchmelderpflicht hat also einen guten Grund.

Rauchmelder müssen in folgenden Räumen installiert sein:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure, die als Rettungswege dienen
  • Wohnzimmer (nur in Brandenburg)

Eingebaute Rauchmelder müssen der DIN-Norm EN 14604 entsprechen. Bei der Installation sollten Sie beachten:

  • Gerät mittig im Raum anbringen
  • Mind. 50 cm Abstand von Wänden und Einrichtung
  • Bei Schrägen mind. 50 cm Abstand vom höchsten Punkt
  • Ggf. 2 oder mehr Rauchmelder (60+ m2, lange Flure, verwinkelte Räume)

Übrigens müssen Sie als Vermieter in NRW die Rauchmelder nicht auf Betriebsbereitschaft prüfen. Die Bewohner sind verantwortlich für:

  • Funktionsprüfung
  • Wartung
  • Batteriewechsel

Wir empfehlen Ihnen, die Rauchmelder und deren Wartung lückenlos zu dokumentieren, am besten anhand eines Gerätepasses und Wartungshefts. Im Schadensfall weisen Sie so nach, dass Ihre Rauchmelder regelmäßig gewartet worden sind. Verpflichten Sie auch Dienstleister zur Dokumentation.